Fußball, Landesklasse: Niederlage am „Grünen Tisch“

...…voller stolz präsentierte sich der VfB Germania II  nach dem Sieg im Heimspiel gegen den Oscherslebener SC in der Landesklasse. Nun entschied das Sportgericht des FSA, die Wertung dieses Spiels zu drehen und die Punkte dem OSC zukommen zu lassen.

 

Was war passiert?

Die Zweite des VfB trug der internen Nachwuchsförderung Rechnung und ließ fünf

A- Juniorenspieler mitspielen.

Trainingseinheiten bei der Ersten, Punktspieleinsätze bei der Ersten und der Zweiten, das ist die Belohnung für gute Entwicklungen im Nachwuchsbereich des VfB Germania.

 

Laut Jugendspielordnung des FSA dürfen Nachwuchsspieler ohne besondere Einschränkungen in einer höheren Altersklasse eingesetzt werden. In der Spielordnung (für Erwachsene) wird in diesem Punkt auf eben diese Jugendspielordnung hingewiesen.

 

Auszug aus dem Urteilsspruch des FSA:

„…IV. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage, Auswertung der vorliegenden Unterlagen und eigener Würdigung aller Beweismittel war dem Einspruch des Antragstellers stattzugeben. Gemäß § 5 Ziffer 4 der Spielordnung (SpO) des FSA sind in Pflichtspielen unterklassiger Mannschaften nicht mehr als drei Spieler aus höherklassigen Mannschaften einzusetzen. Spieler höherklassiger Mannschaften in diesem Sinne sind Spieler, die mindestens 50 Prozent der Pflichtspiele des laufenden Spieljahres in höherklassigen Mannschaften zum Einsatz kamen. Maßstab der Ermittlung des prozentualen Einsatzes ist der Zeitraum vom Saisonbeginn (01.07.) bis zum Vortag des Spiels der unterklassigen Mannschaft. Pflichtspiele sind Meisterschaftsspiele, Pokalspiele sowie Entscheidungsspiele über Auf- und Abstieg.

Die A- Junioren-Mannschaft des VfB Germania Halberstadt ist in der Verbandsliga eingeteilt und gilt daher als höherklassig. Dies ergibt sich unzweifelhaft aus der Rangfolge der Spielklasseneinteilung gemäß § 19 Ziffer 1 SpO des FSA. Der vom Antragsgegner angeführte § 7 der Jugendordnung kommt dagegen nur im Nachwuchsspielbetrieb zur Anwendung. Dies ergibt sich aus der Festlegung gemäß § 5 Ziffer 7 SpO des FSA. Vorliegend handelte es sich jedoch um ein Spiel der Landesklasse im Spielbetrieb der Herren.

…“