Verbandsgericht des FSA
Geschäftsstelle
Friedrich-Ebert-Straße 62
39114 Magdeburg
28.April 2021
Urteil
Aktenzeichen: VG 08 / 20
(00069-20/21-SGFSA-K1, Sportgericht FSA)
betreffend das Spiel-Nr.: 640113027 der Landesklasse 3 FSA vom 19.09.2020
VfB Halberstadt II. Mannschaft e. V. ‑ TSV Grün-Weiß Bregenstedt e. V.
Verfahrensgegenstand: Unberechtigtes Mitwirkenlassen
Das Verbandsgericht des FSA hat am 28. April 2021 im schriftlichen Verfahren durch den Vorsitzenden des Verbandsgerichts Frank Knuth als Vorsitzender, den stellvertretenden Vorsitzenden des Verbandsgerichts Stefan Schminke als Beisitzer sowie Thomas Gürke als Beisitzer für Recht erkannt:
1.
Die Berufung des VfB Germania Halberstadt e. V. wird zurückgewiesen.
2.
Die eingezahlte Berufungsgebühr ist verfallen.
3.
Die Kosten des Verfahrens trägt VfB Halberstadt e. V. für beide Instanzen.
…als am 19.September 2020 das Spitzenspiel der Landesklasse mit einem ungewöhnlich deutlichen 6:2 Sieg für „unsere Zweite“ zu Ende ging, ahnte wohl noch niemand, dass die Wertung dieses Ergebnisses noch Monate später nicht bestätigt werden würde.
Damals gab es technische Probleme mit dem elektronischen Spielberichtsbogen, vor denen auch der FSA offiziell warnte. Diese Unregelmäßigkeiten führten wohl dazu, dass ein Spieler der Germanen bei der Spielfreigabe nach der Begegnung nicht mehr in der Liste stand.
Gegen das - für uns - negative Urteil des Sportgerichts, welches anschließend folgte, legten die Verantwortlichen des VfB Germania am 08.November 2020 Widerspruch ein.