Wie der Behinderten Sportverband Sachsen-Anhalt mitteilt,
bleibt die Durchführung des Rehabilitationssports weiterhin ausgesetzt:
"Der BSSA hat in den vergangenen Wochen alles versucht, damit der ärztlich verordnete Rehabilitationssport in Sachsen-Anhalt weitergeführt werden kann. Trotz der intensiven Bemühungen, u. a.
einen Brief an die Ministerin Frau Grimm-Benne und an Minister Herrn Richter, darf der Rehabilitationssport laut der 4. Verordnung zur Änderung der 9. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes
Sachsen-Anhalt vom 12.02.2021 gemäß § 4 Punkt 3 noch nicht durchgeführt werden. Der BSSA bleibt weiterhin im engen Kontakt mit den zuständigen Ministerien mit dem Ziel, dass der
Rehabilitationssport schnellstmöglich wieder durchgeführt werden kann".