Den Medien war bereits zu entnehmen, dass 83 Prozent der Vereine, die an der Befragung teilgenommen haben, für einen Abbruch der Saison 2019/2020 gestimmt haben. Lediglich 17 Prozent haben für eine Fortsetzung der Saison gestimmt.
Angesprochen waren insgesamt 729 Vereine in Sachsen-Anhalt. Davon haben 556 teilgenommen, das entspricht einer Beteiligung von 76 Prozent. In der Anlage habe ich die offiziellen Grafiken beigefügt.
Im Verantwortungsbereich unseres Kreisfachverbandes war das Ergebnis noch deutlicher als im Land Sachsen-Anhalt. Von den 75 angesprochenen Vereinen im Landkreis Harz haben sich 58 Vereine beteiligt. Das entspricht einer Beteiligung von 77 Prozent.
Von diesen 58 Vereinen stimmten lediglich 4 Vereine für eine Fortsetzung der Saison. Somit haben 93 Prozent für den Abbruch der Saison gestimmt. Klarer kann ein Votum nicht ausfallen.
In der Folge der Abstimmungsergebnisse hat der Vorstand des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt den Abbruch der Saison 2019/2020 beschlossen. Dieser Beschluss muss nun auf dem außerordentlichen Verbandstag am 12.06.2020 bestätigt werden.
Der Kreisfachverband Harz wird mit je einem Vertreter des Regionalligisten VfB Germania Halberstadt, der Verbandsligisten FC Einheit Wernigerode und SV 1890 Westerhausen und 3 Delegierten des KFV Harz sowie durch mich als Vorstandsmitglied insgesamt 7 Stimmen auf dem Verbandstag haben.
Ebenso beschlossen wurde durch den Vorstand des FSA die weitere Verfahrensweise. Die nachfolgenden 10 Punkte wurden einstimmig angenommen. Sie gelten auch vorbehaltlich der Bestätigung durch den außerordentlichen Verbandstag.
Wichtig für uns ist u.a. der Punkt 10. Er ermöglicht uns bei Bedarf Modifizierungen vorzunehmen. Wie wir mit dieser Vorlage im KFV Harz umgehen können und wollen, werden wir in den nächsten Tagen in den Gremien des KFV beraten und dann wieder auf die Vereine zugehen.
1. Die angesetzten Meisterschaftsspiele werden abgesetzt. Bis zum 30.06.2020 finden keine weiteren Meisterschaftsspiele statt.
2. Die Auf- und Abstiegsregelungen 2019/2020 werden außer Kraft gesetzt.
3. Aufsteiger werden unter Anwendung einer Quotientenregelung (erzielte Punkte geteilt durch Zahl der ausgetragenen Spiele) auf Grundlage der Tabellenstände vom 12.03.2020 (Aussetzung Spielbetrieb) ermittelt. Staffelsieger der Saison 2019/20 ist in den einzelnen Spielklassen jeweils die Mannschaft, die auf die meisten erzielten Punkte pro ausgetragenem Spiel kommt. Ist der Quotient gleich, werden nachstehende Kriterien in der aufgeführten Reihenfolge zur Ermittlung der Platzierung herangezogen:
a) die nach dem Subtraktionsverfahren ermittelte Tordifferenz
b) Anzahl der erzielten Tore
c) die mehr erzielten Tore im direkten Vergleich
d) führt die Anwendung von a) und b) immer noch zu keiner differenzierten Platzierung, erhalten die gleichplatzierten Mannschaften ein Aufstiegsrecht.
Ergibt sich aus der Anwendung der Quotientenregelung ein verändertes Tabellenbild zwischen Platz 1 und 2, kann das zuständige Präsidium in einer Einzelfallentscheidung auf Antrag des Zweitplatzierten dann darüber befinden, ob ein zusätzlichen Aufstiegsrecht für den Verein gewährt wird.
4. Absteiger werden in der Saison in den einzelnen Spielklassen nicht ermittelt. Ausnahme bilden hierbei die Mannschaften, die bereits vor dem 12.03.2020 vom Spielbetrieb ihrer Spielklasse zurückgezogen worden sind.
5. Ein freiwilliger Rückzug/ Abstieg in eine tiefere Spielklasse ist in der Saison 2019/2020 möglich. Der schriftliche Antrag ist bis zum noch festzulegenden Meldetermin an die zuständige spielleitende Stelle zu stellen. Der § 23, Ziff. 5 und 6 der Spielordnung des FSA wird für die Landesspielklassen außer Kraft gesetzt.
6. Das Meldedatum für den Verzicht auf das Aufstiegsrecht entsprechend § 22, Ziff. 6 der SpO wird in der Saison 2019/2020 außer Kraft gesetzt und neu auf den 20. Juni 2020 (24 Uhr – Eingang auf der Geschäftsstelle) festgelegt.
7. Pokalwettbewerbe der Saison 2019/2020 sollen, soweit möglich und unter Beachtung der behördlichen Verfügungen, in allen Alters- und Spielklassen zu Ende geführt werden.
Gegebenenfalls auch nach dem 30. Juni 2020 und - wenn möglich - bis zum 30.09.20.
8. Die spielleitenden Stellen können die Saisonplanung und -durchführung 2020/2021 flexibel gestalten. Ggf. können die Anzahl der Staffeln, die Staffelstärken, die Auf- und Abstiegsregelungen und weitere Modifizierungen des Spielbetriebs in Abstimmung mit den zuständigen Präsidien für ihre Spielklassen beschlossen werden, insbesondere, wenn ein Beginn der Saison 2020/2021 aufgrund von behördlichen Verfügungen nicht am 01.09.2020 möglich ist.
9. Die Ehrung von Meistern und Staffelsiegern für den Punktspielbetrieb wird in der Saison 2019/2020 für alle Alters- und Spielklassen ausgesetzt. Die Ehrung der Pokalsieger erfolgt, falls ein Wettbewerb abgeschlossen wird.
10. Die Kreis- und Stadtfachverbände können für ihre Zuständigkeiten abweichende Regelungen beschließen. Das FSA-Präsidium empfiehlt aber die Übernahme, um im FSA eine einheitliche Regelung zu erzielen.