Informationen vom LSB Sachsen-Anhalt:
Gedanken zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes
Entscheidend für die Wiederaufnahme des Sportbetriebes sind die rechtlichen Vorgaben der Politik auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene.
Der DOSB hat mit seinem Positionspapier vom 14.04.2020 mit den „10 Leitplanken“ klare Position zu einem bewussten und verantwortungsvollem Wiedereinstieg bezogen und die große soziale Bedeutung des Sports für die Gesellschaft unterstrichen.
Die komplette Meldung findet Sie hier:
https://www.lsb-sachsen-anhalt.de/2015/o.red.r/news.php?id=1464
Parallel dazu plant der Deutsche Behindertensportverband als unser Dachverband auf Bundesebene insbesondere für die im Rehasport betreuten Risikogruppen Empfehlungen zu erarbeiten. Daran wirkt der BSSA aktiv mit.
Toller Service der ARAG
Ab sofort und bis auf weiteres gilt der Versicherungsschutz für Vereinsmitglieder während ihrer individuellen sportlichen Aktivitäten (Einzeltraining), sowohl in der von ihm im Verein betriebenen Sportart, als auch zum Betreiben und Aufrechterhalten der dazu erforderlichen Fitness. Das im Sportversicherungsvertrag für derartige „Einzelunternehmungen“ geltende Erfordernis einer vom Vereinsvorstand oder sonst autorisierten Person erteilten „Anordnung“ bedarf es bis auf weiteres nicht. Die Erweiterung der Sport-Unfallversicherung gilt bis die Behörden den regulären Sport- und Spielbetrieb der Vereine wieder zulassen.